Nepřehlédněte!


BEZPLATNÉ PRÁVNÍ
PORADENSTVÍ
ZDE    

  • FOO
  • FOO
  • FOO

Voraussetzungen_europäischer RA als dienstleistender europäischer RA

Welche Voraussetzungen muss ein europäischer Rechtsanwalt erfüllen, um Rechtsdienstleistungen in der Tschechischen Republik als dienstleistender europäischer Rechtsanwalt erbringen zu dürfen?

Falls ein europäischer Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gelegentlich Rechtsdienstleistungen erbringen will, darf er hier als dienstleistender europäischer Rechtsanwalt tätig sein.

Anmeldung bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer

Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt, der Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gelegentlich, keineswegs langfristig, erbringt, unterliegt weder  einer Eintragung noch einer Anmeldung bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer. Sollte jedoch der dienstleistende europäische Rechtsanwalt Rechtsdienstleistungen ohne wesentliche Unterbrechungen einen Monat lang auf dem Gebiet der Tschechischen Republik erbringen, ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer die Zustellungsadresse in der Tschechischen Republik für die Zwecke des Schriftverkehrs mit der Kammer mitzuteilen.

 

Berufsbezeichnung

 

Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen die Berufsbezeichnung zu benutzen, die er bei der Erbringung der Rechtsdienstleistungen in seinem Heimatstaat benutzt. Diese Bezeichnung muss in der Amtssprache oder in einer der Amtssprachen des Heimatstaates ausgedrückt werden.

Falls er hierzu aufgefordert wird, ist der dienstleistende europäische Rechtsanwalt verpflichtet, der Kammer, dem Gericht oder einem anderen Organ durch ein entsprechendes Dokument oder entsprechende Dokumente seines Heimatstaates seine Berechtigung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen in seinem Heimatstaat unter der Berufsbezeichnung laut § 2 Abs. 1 Buchst. b) nachzuweisen (nachstehend nur „Berechtigungsausweis“ genannt); der Berechtigungsausweis ist vom dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt mitsamt einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die tschechische Sprache vorzulegen.

 

Einschränkung

Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt ist nicht berechtigt, Verträge über die Übertragung von Liegenschaften, Pfandverträge, deren Gegenstand eine Liegenschaft ist, sowie Verträge über die Übertragung oder die Vermietung eines Unternehmens oder eines Teiles davon, sofern sie Liegenschaften betreffen, zu verfassen; der dienstleistende europäische Rechtsanwalt ist nicht berechtigt, eine Erklärung über die Echtheit von Unterschriften vorzunehmen.

 

Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt darf weder Mitglied eines Vereins noch Gesellschafter einer Gesellschaft sein.

 

Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt ist nicht berechtigt, an der Vollversammlung teilzunehmen und in die Organe der Kammer gewählt zu werden.

 

Berater in Fragen des Verfahrensrechts

 

Erbringt ein europäischer Rechtsanwalt Rechtsdienstleistungen, die in der Vertretung in Verfahren vor Gerichten oder anderen Organen, einschließlich der Verteidigung in Strafverfahren bestehen und legen besondere Rechtsvorschriften fest, dass der Verfahrensbeteiligte durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss oder dass der Vertreter des Verfahrensbeteiligten nur ein Rechtsanwalt sein darf, ist der europäische Rechtsanwalt nach Vereinbarung mit dem Mandanten verpflichtet, für die prozessrechtlichen Fragen, die in dem Verfahren behandelt werden, als seinen Berater einen Einvernehmensanwalt zu ernennen.

 

Zustellungsbevollmächtigte

 

Falls der europäische Rechtsanwalt Rechtsdienstleistungen erbringt, die in der Vertretung in Verfahren vor Gerichten oder anderen Organen, einschließlich der Verteidigung in Strafverfahren bestehen, ist er verpflichtet, einen Rechtsanwalt als seinen Bevollmächtigten für die Zustellung von Schriftstücken zu ermächtigen. Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt ist verpflichtet, dem Gericht oder einem anderen Organ bei der ersten Rechtshandlung, die er gegenüber dem Gericht oder dem anderen Organ vornimmt, die Adresse des Sitzes des Zustellungsbevollmächtigten mitzuteilen; das Gericht oder das andere Organ sendet alle Schriftstücke, einschließlich der Entscheidungen an die Adresse des Sitzes des Zustellungsbevollmächtigten. Sofern der dienstleistende europäische Rechtsanwalt diese Verpflichtung nicht erfüllt, wird das Schriftstück beim Gericht oder dem anderen Organ hinterlegt, wobei die Rechtswirkungen der Zustellung des Schriftstückes (der Entscheidung) am dritten Tage nach der Hinterlegung eintreten; dies gilt auch im Falle von Schriftstücken, die zu Händen des dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts zugestellt werden sollen.

 

Přejít na hlavní stránku Zobrazit desktop verzi